Nein, die Prozesskontrolle ist nur für Produkte mit hoher Zuverlässigkeit (Klasse 3) obligatorisch. Für Klasse 2 wird es empfohlen, ist aber nicht obligatorisch. Für die Klasse 1 (Unterhaltungselektronik) ist dies nicht obligatorisch, hier muss das Endprodukt „nur funktionieren“. Weitere Informationen: siehe J-STD-001.