Sie sollten niemals beschädigte Bauteile verwenden (zusammenbauen). Wenn die Bauteile jedoch unbeschädigt bestückt und dann maschinell gelötet werden und danach mit einer geringen Beschädigung aus der Wellenlötmaschine / dem Reflow-Ofen austreten, ist es gut zu wissen, was maximal zulässig ist. Dies ist im IPC-A-610 und in J-STD-001 zu finden.