Ja das ist erlaubt. Es ist fast unmöglich, dass dies nicht passiert. Aufgrund der Hitze des Lötkolbens schmilzt die Isolierung immer leicht zurück … es sei denn, Sie verwenden einen Wärme Ableiter (Kühlkörper) oder eine hitzebeständige Isolierung (wie Teflon). Die Isolierung darf schmelzen, aber nicht verbrennen / verkohlen. Detaillierte Fotos finden Sie in der IPC-A-610 oder IPC/WHMA-A-620 Richtlinie.