Der Leiterplattenlieferant X wendet sich mit einer Frage zur Leiterbreite von Leiterplatten an PIEK. Er hat Leiterplatten geliefert und sein Kunde kommt mit einer Reklamation mit der Begründung, dass die Leiterbreiten nicht den Anforderungen des IPC-A-600 entsprechen. Ein PIEK-Mitarbeiter also, ein PIEK-Trainer prüft dies und antwortet den Leiterplatten-lieferanten.
Natürlich, nachdem er zu einem bestimmten Zeitpunkt herausgefunden hat, wie die Situation wirklich ist. Aus der Anfrage beim Leiterplattenlieferanten geht hervor, dass der Kunde in seinen Vertragsunterlagen die Prüfung der Leiterplatten nach IPC-A-600 Klasse 3 gefordert hat. Auf Anfrage gibt der Leiterplattenlieferant auch an, dass er in seinen Lieferbedingungen sowieso nach IPC-A-600 liefert und die Produktionsprozesse nach dem IPC-6012 ablaufen. In beiden Fällen also die neuesten Versionen. Der PIEK-Mitarbeiter kann anhand dieser Informationen herausfinden, was zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich passiert ist. Er hat die Werte von dem Leiterplattenlieferant erhalten, der ihm die Frage gestellt hat und vertieft sich dabei in die IPC-Dokumente IPC-A-600 und IPC-6012, d.h. 600 J und 6012 D. Nach dem Studium der Dokumentation gibt er den Leiterplattenlieferant eine Antwort und die lautet wie folgt: Wenn wir zu einem bestimmten Zeitpunkt die Leiterbreiten nach dem IPC-A-600 bewerten wollen, finden wir dies in Abschnitt 2 10.1.1. Für Klasse 3 darf eine Leiterbreite, eine lokale Reduzierung von maximal 20 Prozent aufweisen, jedoch von der minimalen Breite. Die Frage ist natürlich, wie groß die Mindestbreite ist. Was ist für Sie die Mindestbreite? Um darauf eine Antwort zu erhalten, finden Sie die Antwort im IPC-6012, in Abschnitt 3.5.1. worin man die minimale Leiterbreite beschreibt. Wobei dann eigentlich zwei Situationen angezeigt werden. Eine Situation, in der der Kunde selbst angibt, wie breit die Mindestbreite ist, und eine andere Situation, in der dies nicht der Fall ist. In diesem Fall hat der Kunde in der Dokumentation in den sogenannten Gerber-Files, die Zeichnungen, die als Grundlage für die Leiterplattenfertigung dienen, nur Nominalwerte angegeben. Dort ist nur ein Nominalwert angegeben und es gibt keinen weiteren Hinweis auf die Mindestbreite. In diesem Fall gilt die Regel in Abschnitt 3.5.1, da sowohl der IPC-A-600 als auch der IPC-6012 gelten. Beim IPC-6012 beträgt die Mindestbreite 80 Prozent der Nominalbreite, wenn vom Kunden nichts aufgezeichnet wurde. Da auch die Regel aus dem IPC-A-600 gilt, die übrigens auch im 6012 erwähnt wird, dass es möglicherweise noch zu einer lokalen Reduzierung der Mindestbreite um 20 Prozent kommen kann, muss man dies letztendlich berücksichtigen. Die Messungen haben gezeigt, dass die Leiterbreiten nirgends geringer sind, es gibt also keinen Ort, an dem die 20-prozentige Verringerung der Mindestbreite unterschritten wird.
Dies bedeutet, dass der Leiterplattenlieferant gemäß IPC-A-600 und IPC-6012 geliefert hat und der Anspruch seines Kunden daher nicht gerechtfertigt ist. Hier konnte der PIEK-Mitarbeiter dem Leiterplattenlieferanten eindeutig helfen, ihn unterstützen, klare Erklärungen abgeben und den Anspruch des Kunden zurückweisen.